(Adresse) über den ersten leeren Parkplatz in die Einstellhalle» (Verfahrensakten SK 23 272 pag. 6). Entgegen dem Beschwerdeführer suggeriert diese Aussage nicht, der Beschwerdeführer sei durch die bepflanzte Rabatte gekrochen, vielmehr kann sie so verstanden werden, dass sich der Beschwerdeführer über den ersten leeren Parkplatz und dann weiter parallel zur Hausmauer in Richtung Einstellhalle bewegt habe.