Auch diesbezüglich kann dem Beschwerdeführer nicht gefolgt werden. Dem handschriftlichen polizeilichen Protokoll vom 12. November 2022 lässt sich die folgende Aussage der Beschuldigten entnehmen: «Unmittelbar nach diesem lauten Knall lief B.________ an der Hausfront der Liegenschaft D.________ (Adresse) über den ersten leeren Parkplatz in die Einstellhalle» (Verfahrensakten SK 23 272 pag. 6).