9 Hauptverhandlung formulierte sie diese Aussage etwas anders, jedoch mit vergleichbarem Inhalt: «Ich sagte noch zu meinem Mann, dass jetzt sicher ein Problem bestehe mit dem Einparkieren» (pag. 134 Z. 23) und schilderte zusätzlich, wie sie nach dem Knall zu ihrem Mann gesagt habe: «Hat jetzt B.________ eine Scheibe am Auto eingeschlagen?» (pag. 134 Z. 29 f.). Vor der Vorinstanz führte sie aus, es sei nicht das erste Mal, dass ein Problem mit dem Einparkieren bestehe (pag. 134 Z. 24).