Bemerkungen gegenüber ihrem Ehemann. Bezeichnend und äusserst aussagekräftig ist insbesondere ihre Formulierung an der ersten Einvernahme, wonach sie gegenüber ihrem Ehemann gesagt habe, jetzt werde es spannend, da auf dem Parkplatz des Beschuldigten ein weisses Auto parkiert sei (pag. 6). An der erstinstanzlichen