7. 7.1 Wie erwähnt, steht im Zentrum der hier zu diskutierenden Frage der rechtmässigen Nichtanhandnahme bzw. Einstellung des Verfahrens der Vorfall vom 12. November 2022, wobei der Beschwerdeführer die Beschuldigte bezichtigt, sowohl bei der Polizei als auch vor dem Obergericht falsche Aussagen zu seinem Nachteil getroffen zu haben. Im Urteil des obergerichtlichen Verfahrens SK 23 272 vom 11. April 2024 erwog die Strafkammer zur Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage der hier Beschuldigten u.a. Folgendes (pag. 292 f., S. 8 f. der Urteilsbegründung):