Betreffend die Laufroute des Beschwerdeführers habe sie angegeben, dass er natürlich schon vor der Rabatte durchgelaufen sei, einfach fassadenseitig über den ersten leeren Parkplatz. In diesem Zusammenhang könne ebenfalls auf die folgende Bemerkung in den polizeilichen Anzeigerapporten vom 19. August 2024 und vom 23. August 2024 (S. 3) verwiesen werden: «Zu erwähnen ist noch, dass Frau A.________ immer aussagte, sie habe Herrn B.________ während der Tatausführung nicht direkt sehen können, dieser sei aber wenige Sekunden nach der Tat vom beschädigten Fahrzeug weggelaufen und in ihrem Blickfeld erschienen.»