Gemäss eigener Aussage hat der Beschwerdeführer die Ereignisse des 12. Novembers 2022 am 21. Mai 2024 an derselben Örtlichkeit rekonstruiert und bezichtigt nun die Beschuldigte, sowohl gegenüber der Polizei wie auch gegenüber dem Obergericht zum damaligen Vorfall diverse falsche Aussagen getätigt zu haben, woraufhin er die eingangs erwähnten Strafanzeigen einreichte. Die Polizei hat anschliessend den Beschwerdeführer am 11. Juni 2024 und die Beschuldigte am 30. Juli 2024 zur Sache befragt, worauf sie am 19. August 2024 bzw. am 23. August 2024 ihre Anzeigerapporte der Staatsanwaltschaft übermittelte.