Im Rahmen des obergerichtlichen Verfahrens wurde die hier Beschuldigte nochmals – nun in der Rolle als Zeugin – einvernommen. Gemäss eigener Aussage hat der Beschwerdeführer die Ereignisse des 12. Novembers 2022 am 21. Mai 2024 an derselben Örtlichkeit rekonstruiert und bezichtigt nun die Beschuldigte, sowohl gegenüber der Polizei wie auch gegenüber dem Obergericht zum damaligen Vorfall diverse falsche Aussagen getätigt zu haben, woraufhin er die eingangs erwähnten Strafanzeigen einreichte.