Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wurde der Beschwerdeführer im dortigen Verfahren mittels Strafbefehls vom 12. Januar 2023 verurteilt. Nach erfolgter Einsprache wurde der Beschwerdeführer zunächst durch das erstinstanzliche Regionalgericht Emmental-Oberaargau mit Urteil vom 17. Mai 2023 (PEN 23 53) und später durch die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern mit Urteil vom 11. April 2024 (SK 23 272) wegen Sachbeschädigung verurteilt.