Weiter teilte die Verfahrensleitung mit, dass die gesamten Akten des Verfahrens SK 23 272 bei der Strafkammer ediert wurden. Weitergehend wies die Verfahrensleitung die vom Beschwerdeführer gestellten Beweisanträge ab. Am 24. April 2025 reichte der Beschwerdeführer Schlussbemerkungen ein, von welchen den übrigen Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 25. April 2025 Kenntnis gegeben wurde.