__ (nachfolgend: Beschuldigte) wegen falschen Zeugnisses, Irreführung der Rechtspflege und Verleumdung nicht an die Hand. Am 6. Februar 2025 erhob der Beschwerdeführer gegen die verfügte Nichtanhandnahme Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte, die Strafanzeigen seien durch die Staatsanwaltschaft an die Hand zu nehmen und an das zuständige Gericht zur Beurteilung zu übergeben.