10 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Von den Schlussbemerkungen des Beschwerdeführers vom 15. Januar 2026 wird Kenntnis genommen und gegeben. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'400.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 4. Die amtliche Entschädigung für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt.