des Protokolls der delegierten Einvernahme vom 21. Juni 2024). Das Medikament Xanax wurde anlässlich der Hausdurchsuchung am Domizil des Beschwerdeführers am 10. Juli 2024 nebst weiteren mehreren tausend Benzodiazepin-haltigen Medikamenten sichergestellt (vgl. den Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 2. April 2025 S. 5 f.). Damit liegen nicht unerhebliche Anhaltspunkte dafür vor, dass der Beschwerdeführer einen schädlichen Umgang mit Betäubungsmitteln haben könnte, welcher Einfluss auf dessen Schuldfähigkeit und Massnahmebedürftigkeit hat.