Zudem soll der Beschwerdeführer mit Betäubungsmitteln und Medikamenten über einen längeren Zeitraum gehandelt haben (vgl. den Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 2. April 2025). Ferner soll er mehrfach Tätlichkeiten gegenüber seiner Exfreundin verübt haben, indem er diese geschlagen und gewürgt haben soll, wobei dessen Familie dazwischen gegangen sein soll. Der Beschwerdeführer soll seiner Exfreundin zudem gedroht haben, dass ihrer Familie etwas passieren werde, wenn sie sich gegen ihn stelle (vgl. den Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 2. März 2024 sowie Z. 242 ff., 263 ff., 344 ff., 393 ff.