5 liegen Verurteilungen wegen Widerhandlungen gegen das BetmG und das SVG vor (vgl. den Strafregisterauszug vom 6. November 2025). Die der vorliegenden Strafuntersuchung zugrundeliegenden Straftaten betreffen u.a. die Vorwürfe der Drohung und Erpressung, evtl. Nötigung bzw. Wucher, der häuslichen Gewalt sowie der Widerhandlungen gegen das BetmG. Der Beschwerdeführer soll mehreren Privatpersonen systematisch Geld verliehen haben, um dieses anschliessend mit massiv hohen Zinsen zurückzufordern.