Aus den Akten geht hervor, dass der Beschwerdeführer eine schwierige jugendliche Vorgeschichte aufweist. Gemäss dem zu Handen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Biel verfassten Abklärungsbericht des Dienstes für Kinder und Jugendliche Biel vom 18. Mai 2017 hat die Schulleitung des Oberstufenzentrums I.________ bereits am 21. Januar 2017 eine Gefährdungsmeldung betreffend den dazumal 16 ½-jährigen Beschwerdeführer eingereicht. In der Gefährdungsmeldung wurde festgehalten, dass der Beschwerdeführer durch mangelnde Strukturen und Führung der Eltern gefährdet sei, viele Absenzen habe und andere Schüler beschimpfe und bedrohe.