3 ar 2013 E. 2.1). Es ist auf die Sachlage im Zeitpunkt des Beschlusses abzustellen (Urteil des Bundesgerichts 1B_493/2016 vom 16. Juni 2017 E. 2 mit Hinweis). Im Beschwerdeverfahren erhielt der Beschwerdeführer denn auch Gelegenheit, in seinen abschliessenden Bemerkungen zu den eingereichten Noven Stellung zu nehmen, so dass das rechtliche Gehör gewahrt ist.