Auf die Beschwerde ist in diesem Punkt mithin nicht einzutreten. Die sich im Zusammenhang mit dem Rechtsbegehren Ziff. 2 stellenden Rechtsfragen werden aber mit dem unter Ziffer 1 gestellten Antrag um Aufhebung der angefochtenen Verfügung behandelt, sofern sie für den Ausgang des Verfahrens relevant sind.