Es sei der von der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern erteilte Auftrag zur psychiatrischen Begutachtung vom 2. Dezember 2025 aufzuheben. 2. Es sei festzustellen, dass die Auftragserteilung vom 2. Dezember 2025 zur psychiatrischen Begutachtung unverhältnismässig und somit rechtswidrig sei. 3. Unter o/e Kostenfolge zu Lasten des Staates, wobei der Beschwerdeführerin die amtliche Verteidigung mit dem Unterzeichneten zu gewähren bzw. zu bestätigen sei.