Was die Beschwerdeführerin dagegen vorbringt, vermag nicht zu überzeugen. Während sie in ihrer ersten polizeilichen Einvernahme am 31. Mai 2025 kaum nachvollziehbare Äusserungen zur Sache tätigte, sagte sie anlässlich der Hafteröffnung vom 1. Juni 2025 aus, sie habe mit den beiden Frauen «Spass gemacht» (Einvernahme Hafteröffnung Z. 161) und das Messer aus der Tasche genommen und geworfen (Einvernahme Hafteröffnung Z. 171). Allerdings bestritt sie weiter kategorisch, jemanden angegriffen oder verletzt zu haben.