Das Institut für Rechtsmedizin kommt dabei zum Schluss, dass eine Entstehung der Schnittverletzung am linken Zeigefinger durch einen scharfen Gegenstand wie beispielsweise ein Messer denkbar, der Befund am Hals rechtsseitig Zeichen stumpf-mechanischer Einwirkung und eine Entstehung durch ein Packen am Hals denkbar sei (IRM-Gutachten vom 20. Juni 2025 S. 3, Akten KZM 25 1599). Weiter gilt es zu würdigen, dass die Spurenauswertung des sichergestellten Messers am Messergriff einen DNA-Hit mit der Beschwerdeführerin und an der Klingenspitze ein DNA-Hit mit dem Opfer ergeben haben soll (vgl. polizeili-