5 6.3.2 Diese letzte Angabe passt zum Verletzungsbild, welches im rechtsmedizinischen Gutachten zur körperlichen Untersuchung vom 20. Juni 2025 beim Opfer festgestellt werden konnte. Das Institut für Rechtsmedizin kommt dabei zum Schluss, dass eine Entstehung der Schnittverletzung am linken Zeigefinger durch einen scharfen Gegenstand wie beispielsweise ein Messer denkbar, der Befund am Hals rechtsseitig Zeichen stumpf-mechanischer Einwirkung und eine Entstehung durch ein Packen am Hals denkbar sei (IRM-Gutachten vom 20. Juni 2025 S. 3, Akten KZM 25 1599).