5 vor Augen geführt habe, welche Konsequenzen fortlaufendes Delinquieren habe. Zudem handle es sich bei den bisherigen Verurteilungen wegen Raubes um Übergriffe, welche im grossen Strafrahmen des Raubes im unteren Bereich anzusiedeln seien. Die Taten seien überdies immer mit Kollegen im Ausgang erfolgt, womit die Gruppendynamik eine Rolle gespielt haben dürfte. Der Beschwerdeführer sei bereit, mit Unterstützung der Bewährungshilfe die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, damit er nicht mehr delinquieren werde.