Vorliegend kann den Ausführungen der Staatsanwaltschaft gefolgt werden. Der Beschuldigte ist mehrfach wegen Raubs vorbestraft, zuletzt am 28.02.2025. Der Umstand, dass nur bedingte Strafen ausgesprochen wurden, lässt nicht den Schluss zu, dass der Beschuldigte nun, wo er nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt wird, sich davon eher beeindrucken lässt. Es ist vielmehr so, dass ihn drei Verurteilungen wegen Raubs nicht davon abgehalten haben, wieder zu delinquieren. Er hat sich nicht von den ausgesprochenen Strafen beeindrucken lassen.