Der Geschädigte soll von den Beschuldigten mehrfach mit Fäusten geschlagen und von der Treppe beim Gleis 7 geschubst worden sein, wodurch der Geschädigte zu Boden ging und anschliessend auf den sich am Boden befindenden Geschädigten mittels Fusstritten gegen den Oberkörper sowie den Kopf gekickt zu haben, wodurch dieser unter anderem eine 2cm lange, genähte Rissquetschwunde am Hinterkopf links, eine 3-4cm grosse Schürfwunde an der Stirn sowie eine geschlossene Daumenfraktur links erlitt. Aus dem rechtsmedizinischen Untersuchungsbericht geht hervor, dass die Verletzungen von Faustschlägen und Fusstritten herrühren dürften und dass die Täter