2. Eventualiter: Der angefochtene Entscheid vom 21. November 2025 sei aufzuheben und A.________ sei unter Anordnung von geeigneten Ersatzmassnahmen, d.h. zeitliche und örtliche Auflage Aufenthaltsort mit Kontrolle durch elektronische Fussfesseln, umgehend aus der Haft zu entlassen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -