1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung BM 24 26853 der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 24. Januar 2025 wird aufgehoben. Dem Beschwerdeführer wird der vorzeitige Strafvollzug bewilligt. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, trägt der Kanton Bern. 3. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin wird am Ende des Verfahrens durch das urteilende Gericht festgesetzt. Eine Rückzahlungspflicht des Beschwerdeführers entfällt.