__ einzuschüchtern (Akten BM 24 26853, pag. 403). Mit Verfügung vom 31. Oktober 2024 musste die Korrespondenzsperre sodann verlängert und auf sämtliche Korrespondenz (ausgenommen den Briefverkehr zwischen C.________ und ihrer Mutter und ihrer Schwester) ausgeweitet werden, da erneut Kollusionsversuche erfolgt waren (Akten BM 24 26853, pag, 332-334). Am 19. Dezember 2024 wurde die Korrespondenzsperre betreffend den Beschwerdeführer und C.________ erneut verlängert, während anderweitiger Briefverkehr mit Auflagen wieder zugelassen wurde (Akten BM 24 26853, pag.