Weiter wurde darüber informiert, dass die Staatsanwaltschaft um Aufrechterhaltung der Korrespondenzsperre ersucht und dem Zwangsmassnahmengericht die Sicherheitshaft des Beschwerdeführers beantragt habe. Mit Verfügung vom 17. März 2025 nahm und gab die Verfahrensleitung von den erwähnten Eingaben sowie den beiden Verbalen von Gerichtsschreiberin Lienhard vom 12. und 14. März 2025 Kenntnis und gab sowohl den Parteien als auch dem Regionalgericht Gelegenheit, abschliessende Bemerkungen einzureichen. Innert Frist teilte das Regionalgericht mit, dass auf abschliessende Bemerkungen verzichtet werde.