Mit Eingabe vom 17. März 2024 orientierte die Generalstaatsanwaltschaft unter anderem darüber, dass die Staatsanwaltschaft am 11. März 2025 beim Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) Anklage erhoben hatte, und teilte mit, dass aus ihrer Sicht zu prüfen sein werde, ob das Beschwerdeverfahren durch den Wechsel der Zuständigkeit gegenstandslos geworden sei. Weiter wurde darüber informiert, dass die Staatsanwaltschaft um Aufrechterhaltung der Korrespondenzsperre ersucht und dem Zwangsmassnahmengericht die Sicherheitshaft des Beschwerdeführers beantragt habe.