2. Herr A.________ sei gestützt auf Art. 236 StPO per sofort der vorzeitige Strafvollzug zu bewilligen. 3. Eventualiter sei die Sache im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. 4. Die Verfahrenskosten des Beschwerdeverfahrens sind dem Kanton Bern aufzuerlegen. 5. Dem Beschwerdeführer sei gestützt auf die Kostennoten für das Beschwerdeverfahren eine Parteientschädigung in richterlich zu bestimmender Höhe auszurichten. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -