Mit Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) vom 20. Dezember 2024 wurde die Untersuchungshaft zuletzt um drei Monate, d.h. bis am 19. März 2025 verlängert (KZM 24 2614). Das am 17. Januar 2025 gestellte Gesuch um vorzeitigen Strafvollzug wies die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 24. Januar 2025 ab. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 5. Februar 2025 bei der Beschwerdekammer Beschwerde und beantragte: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 24. Januar 2025 sei aufzuheben.