Der Beschwerdeführer wurde am 20. Juni 2024 vorläufig festgenommen und befindet sich seither in (Untersuchungs-)Haft. Die am 4. Juni 2024 gegen die Anordnung der Untersuchungshaft erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit Beschluss BK 24 277 vom 16. Juli 2024 ab. Mit Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) vom 20. Dezember 2024 wurde die Untersuchungshaft zuletzt um drei Monate, d.h. bis am 19. März 2025 verlängert (KZM 24 2614).