Beschwerde gegen die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 24. Januar 2025 (BM 24 26853) Regeste Art. 236 und 328 StPO; Art. 5 StPO; die Anklageerhebung führt nicht zur Gegenstandslosigkeit von Beschwerden gegen Verfügungen der Staatsanwaltschaft betreffend Ablehnung des vorzeitigen Strafvollzugs Auch nach Anklageerhebung hat die beschuldigte Person ein berechtigtes Interesse daran, dass möglichst rasch darüber entschieden wird, ob die Staatsanwaltschaft ihr Gesuch um vorzeitigen Strafvollzug zu Recht abgewiesen hat, zumal das Haftregime des vorzeitigen Strafvollzugs mutmasslich vorteilhafter ist.