9 2025), womit eine spezialisierte Klinik grundsätzlich umzugehen weiss. Angesichts des grossen Gewaltpotenzials und der Frustration des Beschwerdeführers erscheint ein solches Setting aber als zu wenig eng, um als Ersatzmassnahme geeignet zu sein. Der Beschwerdeführer wird dadurch nicht von weiterem Konsum und damit einhergehenden Delikten abzuhalten sein.