Die Staatsanwaltschaft bringt vor, in den beantragten und vom Zwangsmassnahmengericht gewährten drei Monaten Untersuchungshaft Einvernahmen von Geschädigten und Zeugen durchführen, Strafklagen und weitere Beweismittel wie Videoaufnahmen sammeln zu wollen. Darüber hinaus sei die Frage der medizinischen Behandlung des Beschwerdeführers zu stellen. Das Zwangsmassnahmengericht führt ergänzend aus, dass das Mobiltelefon des Beschwerdeführers auszu-