(Klinik) (Z. 174 ff.). Krisen und Rückschläge gehören zum Krankheitsbild, das sich bei Süchtigen regelmässig präsentiert (Urteil des Bundesgerichts 6B_460/2011 vom 16. September 2011 E. 2.6). Dies anerkennt auch die Beschwerdekammer. Dennoch ist festzuhalten, dass der Beschwerdeführer bereits mehrere Entzugsversuche hinter sich hat, offensichtlich nicht mit dem gewünschten Erfolg. Der Beschwerdeführer wurde am 18. November 2025 angehalten und befindet sich seither in Haft. Es ist gerichtsnotorisch, dass Betäubungsmittel in Gefängnissen verfügbar sind, diese jedoch deutlich schwieriger erhältlich zu machen sind als in Freiheit.