Auf diesen Bildern, auf welchen u.a. eine Rangelei zu sehen ist, erkannte er sich selbst (Z. 106). Auf Vorhalt, dass er mehrfach versucht habe, einen Polizisten mit der Faust zu schlagen, diesen beschimpft und die Polizisten durch den geleisteten Widerstand an einer Amtshandlung gehindert habe, zeigte er sich geständig (Z. 168). Weiter gab er zu, beim J.________ (Restaurant) einen Stuhl geworfen zu haben (Z. 245 f.). Schliesslich bezeichnete er das bei D.________ gefundene Messer als seines (Z. 302). Zum Vorfall im Kiosk liegen Überwachungsbilder vor. Ausserdem hat sich der Beschwerdeführer selbst darauf erkannt.