Urteile des Bundesgerichts 7B_474/2023 vom 6. September 2023 E. 3.6.2; 7B_154/2023 vom 13. Juli 2023 E. 5.2; 1B_232/2023 vom 30. Mai 2023 E. 3.2). 3.2 Das Zwangsmassnahmengericht begründet den dringenden Tatverdacht wie folgt: Es gilt festzuhalten, dass sich das Verfahren noch ganz am Anfang befindet und an den dringenden Tatverdacht keine überhöhten Anforderungen zu stellen sind. Vorliegend bestehen durchwegs konkrete Hinweise dafür, dass der Beschuldigte sich des Raubes, des Diebstahls sowie der einfachen Körperverletzung strafbar gemacht hat.