_, am 27. November 2025 Beschwerde und beantragte die Aufhebung des angefochtenen Entscheides sowie die sofortige Haftentlassung. Mit Verfügung vom 28. November 2025 bot die Verfahrensleitung dem Zwangsmassnahmengericht sowie der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme und zog die Haftakten bei. Am 3. Dezember 2025 verzichtete das Zwangsmassnahmengericht auf eine Stellungnahme. Die Staatsanwaltschaft reichte am 5. Dezember 2025 eine delegierte Stellungnahme, der Beschwerdeführer am 10. Dezember 2025 abschliessende Bemerkungen ein.