1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ ein Strafverfahren (BJS 25 22070), in dessen Rahmen er durch das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) mit Entscheid vom 21. November 2025 in Untersuchungshaft versetzt wurde (ARR 25 167). Dagegen erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 27. November 2025 Beschwerde und beantragte die Aufhebung des angefochtenen Entscheides sowie die sofortige Haftentlassung.