Die Schussabgabe habe in der Zusammenschau der Aussagen des Beschwerdeführers der Einschüchterung des Opfers gedient. Das Opfer und die Beschuldigten bewegten sich in ähnlichen Kreisen rund um K.________ (Ort) und seien teilweise zusammen zur Schule gegangen. Aufgrund des Beziehungsgeflechts bestehe weiterhin die Gefahr, dass der Beschwerdeführer versuchen könnte, auf das Aussageverhalten anderer, auch des Opfers, Einfluss zu nehmen und dieses mit erneuten Einschüchterungsversuchen zur Anpassung seiner Aussagen zu bewegen.