Es sei davon auszugehen, dass es schon vor dem Abend des 12. August 2025 zu Einschüchterungsversuchen und allenfalls Gewalt der beiden Beschuldigten gegenüber dem Opfer gekommen sei. So solle der Mitbeschuldigte das Opfer bereits in Vergangenheit mit dem Tod bedroht und mit einem Baseballschläger geschlagen haben. In jedem Fall hätten die beiden Beschuldigten bereits einige Stunden vor den Schussabgaben mit einer Steinschleuder einen Stein gegen das Auto des Opfers geschleudert. Die Schussabgabe habe in der Zusammenschau der Aussagen des Beschwerdeführers der Einschüchterung des Opfers gedient.