_ wurde noch nicht parteiöffentlich befragt; ebenfalls dürfte die parteiöffentliche Befragung der bei der Anhaltung am 13.08.2025 im Domizil des Beschuldigten angetroffenen Personen D.________ und I.________ sowie die vom Opfer genannte Person J.________ durchzuführen sein. Auch die Auswertung der sichergestellten Spuren und Datenträger steht noch an. Damit wird die Kollusionsgefahr vom Zwangsmassnahmengericht bejaht.