Mit Entscheid vom 12. November 2025 (KZM 25 2266) verlängerte das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Untersuchungshaft um drei Monate, d.h. bis am 12. Februar 2026. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 27. November 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und stellte folgenden Antrag: Der Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 12. November 2025 sei aufzuheben, und der Beschwerdeführer sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen.