2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 1’200.00, werden der Gesuchstellerin auferlegt. 3. Es werden keine Entschädigungen gesprochen. 4. Zu eröffnen: - der Straf- und Zivilklägerin/Gesuchstellerin, v.d. Rechtsanwalt D.________ (per Einschreiben) - dem Beschuldigten (per Einschreiben) - der Gesuchsgegnerin (per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (mit den Akten – per Einschreiben)