Es dürfe nicht nur gerichtsnotorisch sein, dass Überwachungsbilder innert weniger Tage überschrieben respektive gelöscht würden. Demnach stelle sich die Frage, warum die zuständige Staatsanwaltschaft diesen Beweisantrag derart lange unbearbeitet gelassen und so die Beschaffung der nötigen Beweismittel verunmöglicht habe. Bezugnehmend auf das Schreiben der Gesuchsgegnerin vom 14. November 2025 habe die Gesuchstellerin zudem zur Kenntnis genommen, dass auch dem zweiten Beweisantrag nicht entsprochen worden sei.