(nachfolgend: Gesuchsgegnerin). Die Gesuchsgegnerin leitete das Ausstandsgesuch inklusive ihrer Stellungnahme und Abweisungsersuchen am 24. November 2025 an die Beschwerdekammer in Strafsaschen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weiter. Mit Verfügung vom 28. November 2025 eröffnete die Verfahrensleitung ein Ausstandsverfahren und gab dem Beschuldigten Gelegenheit, innert zehn Tagen eine Stellungnahme zum Ausstandsgesuch einzureichen.