Im Juni 2024 hat der Beschwerdeführer zudem gegenüber der Kantonspolizei Bern noch beteuert, dass es zu keinem weiteren Vorfall mehr kommen wird (vgl. S. 4 des Nachtrags der Kantonspolizei Bern vom 9. August 2024). Wie das Ereignis vom 11. Dezember 2024 zeigt, hat sich dies offensichtlich nicht bewahrheitet, suchte der Beschwerdeführer das Opfer doch nur ein halbes Jahr später wieder mit einem Gipserbeil an dessen Wohnort auf (vgl. auch Z. 83 f. des Protokolls der Hafteröffnung vom 12. Dezember 2024, wonach der Beschwerdeführer auf die Frage, ob das Opfer von ihm etwas zu befürchten habe, wenn er wieder in Freiheit entlassen würde, keine Aussagen machen wollte, was seltsam anmutet).