vgl. auch S. 7 des Anzeigerapports der Kantonspolizei Bern vom 30. Januar 2025 bezüglich der polizeilichen Intervention am 22. Juni 2024 in der gemeinsamen Wohnung, weil der Beschwerdeführer Probleme gemacht habe). Zumal der Beschwerdeführer davon überzeugt zu sein scheint, dass das Opfer für seine unglückliche Situation verantwortlich ist und angesichts der bislang inkriminierten erheblichen Delikte liegt ein untragbar hohes Risiko dafür vor, dass es zu weiteren vergleichbaren schwerwiegenden Gewaltangriffen des Beschwerdeführers gegen das Opfer mit möglicher Todesfolge kommen könnte.